Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Lehrerrat 

„Lehrerräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung. Sie sind einerseits Organ der Schulmitwirkung, nehmen andererseits aber auch personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr. Sie sorgen dafür, dass Entscheidungen transparent werden und – trotz aller Unterschiede im Rollenverständnis – im Dialog zwischen Schulleitung und Kollegium getroffen werden. Professionell agierende Lehrerräte tragen entscheidend dazu bei, dass eine Kultur des Miteinanders und damit ein gutes Klima an Schulen gepflegt wird.“

Beilage Schule NRW, August 2013: Lehrerrat. Neue Aufgaben, Rechte und Pflichten. Handreichung.



Aufgaben

Hinweis: §69 Abs. 2 SchulG
Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrer/innen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß §58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören. 
Der Lehrerrat kann sich auch ohne einen ausdrücklich festgelegten Aufgabenkatalog immer dann beratend und vermittelnd einschalten, wenn es sich um Angelegenheiten der an der Schule tätigen Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter im Landesdienst (§58 SchulG) handelt.

 

Hinweis: §69 Abs. 5 SchulG
Der Lehrerrat hat einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten.



Zusammensetzung

  • Dem Lehrerrat gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrkräfte oder Mitarbeiter/innen gemäß §58 SchulG an.
  • Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Stellvertretung (§69 Abs. 1 S. 6 SchulG).



Umsetzung an der Vincke

Als am 28. Juni 2008 das Gesetz zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen in Kraft trat, wurde ab dem Schuljahr 2008/2009 der Lehrerrat der Freiherr-von-Vincke-Realschule jeweils für die Dauer von vier Schuljahren von der Lehrerkonferenz gewählt. 

Inhalt und Umfang der Mitwirkung sowie die Aufgaben des Lehrerrates ergeben sich aus §69 Schulgesetz NRW. Wir beraten die Schulleitung in allen Angelegenheiten der Lehrer/innen sowie der anderen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermitteln in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleitung unterrichtet uns zeitnah und umfassend über diese Angelegenheiten und hört sich dazu unsere Meinung an. Wir vermitteln zwischen Kollegium und Schulleitung, bieten Hilfe und Beratung an, fragen nach Zielen und Wünschen. Außerdem sind wir bei der Einstellung von Lehrkräften durch Auswahlentscheidungen und bei der Teilnehmerauswahl für Fortbildungen beteiligt.

Der Lehrerrat wirkt auch bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben mit, die dem Wohl des Kollegiums dienen. Einmal im Schuljahr berichtet der Lehrerrat in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit.

Schulleitung und Lehrerrat treffen sich wöchentlich zu einer gemeinsamen Sitzung, wodurch eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit entstanden ist.

Nach Ablauf der vierjährigen Amtszeit sollte deshalb die Neuwahl des Lehrerrates möglichst vor den Sommerferien stattfinden, damit eine wöchentliche Sitzungsstunde von Schulleitung und Lehrerrat im Stundenplan berücksichtigt werden kann.


Neuwahlen: 

  • 01.08.2024
  • 01.08.2028


Mitglieder des Lehrerrats sind Kerstin Irmer, Christian Richter und André Rusteberg.

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