Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Gemeinsames Lernen - Inklusion

„Weil Unterschiede normal sind!“ 
„Für Offenheit, Akzeptanz, Toleranz und ein besseres Miteinander!“ 
„Abbau von Barrieren und Teilhabe aller am gesellschaftlichen und kulturellen Leben!“

 

Der inklusiv-pädagogische Ansatz der Freiherr-von-Vincke-Realschule basiert auf diesen Grundsätzen. Er ist nicht von heute auf morgen umzusetzen; wir befinden uns „auf dem Weg zur inklusiven Schule“ und haben es uns zur Aufgabe gemacht, das Gemeinsame Lernen stetig weiterzuentwickeln.



Grundlage

Am 16. Oktober 2013 hat der Landtag das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchräG) beschlossen. Damit hat NRW den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und inklusive Bildung an allgemeinen Schulen fest verankert. 
Die allgemeine Schule wurde zum Regelförderort erklärt. 

 



Das Wahlrecht der Eltern

Eltern von Kindern mit Behinderungen müssen die Beschulung ihres Kindes an einer allgemeinen Schule nicht eigens beantragen. Sie haben die Möglichkeit, entweder die allgemeine Schule oder die Förderschule zu wählen.



Abschlüsse

Im Förderschwerpunkt Lernen werden die SuS zu eigenen Abschlüssen geführt. Der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses ist möglich.
Der zielgleiche Unterricht führt i.d.R. zu den Abschlüssen der allgemeinen Schule.

 



Umsetzung an der VINCKE

Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 sind wir eine Schule des Gemeinsamen Lernens, d.h. dass SuS mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in unserer Schule „Gemeinsam leben und lernen“ (Motto der VINCKE).

SuS mit sog. Lern- und Entwicklungsstörungen

  • Lernen (LE)
  • Emotionale und soziale Entwicklung (ES)
  • Sprache (SQ)

werden von ausgebildeten Sonderpädagogen und den Regelschullehrern i.d.R. im Klassenverband zielgleich bzw. zieldifferent (LE) unterrichtet.


SuS mit den Unterstützungsbedarfen

  • Hören und Kommunikation (KM)
  • Sehen (SE)
  • Körperliche und motorische Entwicklung (KM)

werden i.d.R. von Sonderpädagogen der entsprechenden Förderschulen individuell (ca. 2 Std. pro Woche) gefördert.


Die Regelschullehrer arbeiten im Team mit den Sonderpädagogen und MPT-Fachkräften. Sie sind gemeinsam für die sonderpädagogische Förderung verantwortlich. Grundlage für die Förderung der SuS sind individuelle Förderpläne, die von den Sonderpädagogen erstellt, mit dem Kind und seinen Eltern besprochen und auf deren Grundlage Ziele vereinbart werden. Es gilt die Ausbildungsordnung AO-SF. Bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, überprüft die Klassenkonferenz, ob der festgestellte sonderpädagogische Unterstützungsbedarf weiterhin besteht.



Gemeinsames Lernen im gebundenen Ganztag

Die Freiherr-von-Vincke-Realschule ist eine Schule mit gebundenem Ganztag. Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 gilt der Ganztagsbetrieb für alle Klassen. Die Schülerinnen und Schüler werden montags, mittwochs und donnerstags bis 15.00 Uhr unterrichtet. Der Ergänzungsunterricht (EU) für die Jahrgänge 9 und 10 findet darüber hinaus donnerstags von 15-16.00 Uhr statt. 

Arbeitsgemeinschaften (AG) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten werden den Kindern am Dienstagnachmittag angeboten (Konferenztag der Lehrkräfte). Die Teilnahme an den AGs ist selbstverständlich an diesem Tag freiwillig. 

In der 50-minütigen Mittagspause von 13.10 bis 14.00 Uhr können die Kinder nach Vorbestellung ein Mittagessen in unserer Mensa einnehmen. Außerdem gibt es ein vielfältiges Spiel- und Bewegungsangebot. Die Schülerbücherei, das Selbstlernzentrum und einige Ruheräume stehen ihnen ebenfalls in dieser Zeit zur Verfügung.

 



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