Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Schulpflegschaft

„Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in NRW in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz NRW (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§62 ff. SchulG). Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.“

Schulministerium NRW – Broschüre „Elternmitwirkung in der Schule“


Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

Bildungsportal des Landes NRW



Zusammensetzung: 

  • Schulleitung 
  • Vorsitzende der Klassenpflegschaften sowie Stellvertreter 
  • Von der SV gewählte SuS ab Klasse 7 (mit beratender Stimme)



Aufgaben: 

  • Wahl eines Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter 
  • Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen 
  • Abstimmungen im Interesse der Eltern 
  • Weitergabe von Informationen der Schulleitung an alle Eltern 
  • Besprechung und Beratung von den in der Schulkonferenz zu treffenden Entscheidungen 
  • Anträge für Schulkonferenz besprechen 


Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um über unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.



Umsetzung an der VINCKE

Die Schulleitung bereitet in Zusammenarbeit mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden und -vertreter die Schulpflegschaftsabende organisatorisch, terminlich und inhaltlich vor. 
Der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt fristgerecht in schriftlicher Form (Elternbrief) über die entsprechenden Kinder ein. Ein Protokoll der Sitzungen (mit Anwesenheitsliste) erhalten die Mitglieder über ihre Kinder. 
Die Schulpflegschaft bestimmt aus ihren Mitgliedern die sechs Elternvertreter für die Schulkonferenz. Dabei ist aus jeder Jahrgangsstufe ein Mitglied zu wählen. Der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter sind gesetzte Mitglieder. 
Aus den Reihen der Mitglieder der Schulpflegschaft werden je nach Interesse die Elternvertreter für die verschiedenen Fachkonferenzen ausgewählt. 
Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten eine Erziehungsgemeinschaft zu bilden, in der gegenseitiger Austausch, Unterstützung und Zusammenarbeit die Basis für ein gutes Schulklima bilden.


Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft sind Frau Falke (Vorsitz) und Frau Rosenthal (Stellvertretung).



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