Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Beratung

Die Beratung an der Schule ist durch den RdErl. D. MSW vom 08.12.1997 geregelt.

BASS 12-21 Nr. 4 – Beratungstätigkeit von Lehrern/innen in der Schule 


Neben Unterrichten, Erziehen und Beurteilen ist die Beratungstätigkeit Aufgabe aller Lehrer/innen.



Beratung von SuS und Erziehungsberechtigten

  • Lernentwicklung, Lernstand, Leistungsrückmeldung
  • Unterstützung und Förderung
  • Arbeits- und Sozialverhalten
  • Schullaufbahnberatung
  • Bildungsangebote
  • Lernschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten



Berufs- und Studienberatung

  • Zuständig: Team BO 
  • Umsetzung u.a. von KAoA
  • Schulischer Schwerpunkt ab Jg. 8
  • Weitere Informationen „Konzept Berufsorientierung“



Beratungsnetzwerk 
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

  • Gesundheitsamt
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Polizei
  • Agentur für Arbeit
  • Kommunales Integrationszentrum
  • Kinder- und Jugendpsychatrie
  • Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen
  • Sucht- und Drogenberatungsstelle
  • u.v.m.



Umsetzung an der VINCKE

Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrer*innen an der VINCKE gibt es neben dem Beratungslehrer auch einen Schulsozialarbeiter.

 

Sie arbeiten vor allem in den Bereichen:
  • Prävention (Sucht- und Suchtvorbeugung, Mobbing)
  • Intervention (z.B. bei Konflikten, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Krisenbewältigung)
  • Kooperation (z.B. Jugendamt, Erziehungs- und Schulberatungsstellen)
  • Förderung besonderer Begabungen
  • Beratung von Kolleginnen und Kollegen

      

  • Vorbeugung und Bewältigung von Lern- und Verhaltensproblemen sowie darin begründeten Konflikten in der Schule
  • Beratung von Schüler*innen:

     

  • Schulische Probleme, z.B. Lernschwierigkeiten, Schulangst, Motivationsabfall, …)
  • Häusliche Probleme (Beziehungsstörungen zw. Eltern und Kindern)
  • Krisensituationen (Suchtgefahr, familiäre Krisen, belastete Sozialkontakte, Essstörungen, …)
  • Beratung von Erziehungsberechtigten:

  

  • Antragsstellung „Bildung und Teilhabe“
  • Erziehungsprobleme (Pubertätskrisen, …)
  • Förderung und Unterstützung ihrer Kinder

 

Der Schulsozialarbeiter ist Mitglied im Team Berufsorientierung der Schule. 


Beratungslehrer*innen sind:

Schulsozialarbeiter ist:


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Anruf
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