§65 SchulG NRW
Die Schulkonferenz der Freiherr-von-Vincke-Realschule besteht aus 6 Lehrkräften, 6 Elternvertretern und 6 Schülervertretern. Die Wahl der Lehrervertreter erfolgt in der ersten Lehrerkonferenz des Schuljahres, die Wahl der Elternvertreter erfolgt am ersten Schulpflegschaftsabend des Schuljahres und die Wahl der Schülervertreter auf der ersten SV-Sitzung des Schuljahres. Die Schulleitung bereitet die Schulkonferenz organisatorisch, terminlich und inhaltlich vor. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden fristgerecht in schriftlicher Form eingeladen. Das Protokoll der Schulkonferenz wird den Mitgliedern ausgehändigt. Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten eine Erziehungsgemeinschaft zu bilden, in der gegenseitiger Austausch, Unterstützung und Zusammenarbeit die Basis für ein gutes Schulklima bilden.
Die Schulkonferenz setzt sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule auseinander, sie richtet Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde, sie stimmt Vorschlägen der Schulleitung zu oder lehnt diese ab, verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.