Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Zentrale Prüfungen (ZP)

Die Zentralen Prüfungen finden am Ende des 10. Schuljahres in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt.

Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (§12 Abs. 3) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§§30 ff. APO-SI) geregelt.

  • Schriftliche Prüfungen mit Haupt- und Nachschreibtermin
  • Termine werden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung festgelegt
  • Beginn der Prüfungen um 9.00 Uhr, im Anschluss Unterricht nach Plan
  • Bearbeitungsdauer für den mittleren Schulabschluss:

   

Deutsch

150 Minuten

   


Englisch

120 Minuten



Mathematik

120 Minuten




    zuzüglich fachspezifische Orientierungs- und Auswahlzeit

     


    • Eine mündliche Prüfung muss stattfinden, wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfung um drei Noten voneinander abweichen. (§34 Abs. 3 APO-SI)
    • Eine mündliche Prüfung kann auf Wunsch der/des SuS durchgeführt werden, wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfung um zwei Noten voneinander abweichen. (§34 Abs. 2 APO-SI)
    • Nachteilsausgleiche einzelner SuS werden berücksichtigt und langfristig dokumentiert.
    • Die SuS des gemeinsamen Lernens mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie zieldifferent individuell gefördert werden.



    Umsetzung an der VINCKE

    • Rechtzeitige Information der SuS sowie der Erziehungsberechtigten über Inhalte und Ablauf der ZP in Unterricht und Pflegschaftssitzungen
    • Verpflichtende Dienstbesprechung für an der ZP beteiligte Kolleginnen und Kollegen
    • Frühzeitige Hinführung auf Aufgabenformate der zentralen Prüfung während des Unterrichts
    • Spätestens nach der letzten Klassenarbeit schwerpunktmäßige Vorbereitung mit Hilfe von diversen Übungsmaterialien:

       

    • Übungshefte (Deutsch, Englisch)
    • selbsterstellter Materialordner (Mathematik)
    • Probe ZPs in allen Fächern

       

    • Spezieller Raumplan am Prüfungstag, um einen störungsfreien Ablauf der Prüfungen zu gewährleisten
    • Information an die Fachlehrer, falls Nachteilsausgleiche gewährt werden müssen.
    • Informationsschreiben für Fachlehrer mit zeitlichem Ablauf sowie verbindlichen Regelungen 


    Aktuelle Informationen zu den zentralen Prüfungen erhalten Sie hier

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