Freiherr-von-Vincke-Realschule
Die Ganztagsrealschule in Minden

Abschlüsse

„Die Realschule vermittelt ihren SuS eine erweiterte allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihren Leistungen und Neigungen durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.“ 

§15 SchulG NRW



Mögliche Abschlüsse an der Realschule (§42 f. APO-SI)

Ein*e SuS erwirbt

  • den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10, wenn die Versetzungsanforderungen der Realschule nach §25 erfüllt sind. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss, wenn die Versetzungsbestimmungen der Hauptschule erfüllt sind.
  • einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss mit der Versetzung nach Klasse 10.



Umsetzung an der VINCKE

Das Ziel der Freiherr-von-Vincke-Realschule ist es, dass möglichst viele SuS ihr Leistungspotential voll entfalten und so die bestmöglichen Abschlüsse erlangen können.

Am Ende der Klasse 10 finden zentrale Prüfungen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Mit einem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben.

Für SuS mit mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern wird die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (EF) erteilt.

I.d.R. erreichen mindestens 50% aller SuS der Freiherr-von-Vincke-Realschule einen mittleren Schulabschluss mit Q-Vermerk (Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe).

SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schule unterrichtet werden (zieldifferent), werden zu eigenen Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.

 


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